Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe
eines
Monatsbeitrages
erhoben.
Die Fördermitgliedschaft ist davon ausgenommen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (30.06.)
Weiterlesen
möglich und muss spätestens zum 30. März
schriftlich
beim SV
98 eingehen. Sollte dieser Termin versäumt werden, bleibt die Mitgliedschaft
automatisch
ein
weiteres Jahr bestehen. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich
vertraulich
behandelt.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Ferner
werden
Adress-
und
Bestelldaten für eigene Informationszwecke erhoben und verarbeitet.
Durch die Bestätigung wird die Satzung des Vereins anerkannt und die
Verpflichtung
übernommen,
die Beiträge pünktlich zu entrichten.
Bei Minderjährigen verpflichtet sich der den Antrag bestätigende
Vertretungsberechtigte
neben
dem Minderjährigen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft gilt
jeweils
für
ein
Geschäftsjahr. Im Jahr des Eintritts wird der anteilige Mitgliedsbeitrag
abgebucht.
Mit
Zugang
der Aufnahmebestätigung und Zahlung des ersten fälligen Beitrags wird die
Mitgliedschaft
wirksam.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (30.06.)
möglich und muss
spätestens zum 30. März
schriftlich
beim SV
98 eingehen.
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Sollte dieser Termin versäumt werden,
bleibt die
Mitgliedschaft
automatisch
ein
weiteres Jahr bestehen. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich
vertraulich
behandelt.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Ferner
werden
Adress-
und
Bestelldaten für eigene Informationszwecke erhoben und verarbeitet.
Durch die Bestätigung wird die Satzung des Vereins anerkannt und die
Verpflichtung
übernommen,
die Beiträge pünktlich zu entrichten.
Bei Minderjährigen verpflichtet sich der den Antrag bestätigende
Vertretungsberechtigte
neben
dem Minderjährigen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft gilt
jeweils
für
ein
Geschäftsjahr.
Mit
Zugang
der Aufnahmebestätigung wird die
Mitgliedschaft
wirksam.